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Sonst lasse ich ihn

„EINSCHLÄFERN“

Die Todesspritze

Es ist das beinahe tägliche Déjà-vu von Mitarbeitern in Tierheimen: „Entweder ihr nehmt diesen Hund jetzt, SONST LASSE ICH IHN EINSCHLÄFERN!“ Und die etwas mildere Form hiervon lautet: „Wenn ihr diesen Hund nicht bei euch aufnehmt, MUSS ICH IHN LEIDER EINSCHLÄFERN LASSEN!“ Diesem Spruch begegnet jeder Tierschützer bei seiner Arbeit ständig. Die Menschen welche ihn aussprechen, möchten damit ihr Gegenüber unter Druck setzen und ihrer Bitte mehr Gewicht verleihen. Sie verwandeln ihre Bitte damit sogar in eine ausdrückliche Forderung, ja fast schon in eine Drohung! „Entweder! Oder!“

 

Keinem dieser Menschen ist dabei die Tragweite dieser Drohung richtig bewußt. Das „Einschläfern“ eines gesunden Tieres ist in Österreich gesetzlich verboten und wird sogar bestraft. Und auf Sympathie bei den Angelstellten eines Tierheims stoßen solche Sprüche natürlich auch nicht, vielmehr erschweren sie die Lösung des Problemes nur unnötigerweise, indem sich gegensätzliche Fronten bilden.

 

Im Folgenden ist zu lesen, worüber man sich zuerst informieren sollte, ehe man mit dem „Einschläfern“ allzu leichtfertig umgeht:

 

 

Punkt 1:

Einschläfern: Gesetzwidrigkeit und Strafen

 

Österreich verfügt über einen ETHISCHEN TIERSCHUTZ. Das heißt, daß Tiere in Österreich seit 1989 als lebende und zum Leid fähige Mitlebewesen anerkannt werden, welchen Rechte und Schutz zusteht.

 

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Auszug aus dem österreichischen Tierschutzgesetz:

 

VERBOT DER TÖTUNG:

§ 6.

(1) Es ist verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten

(4) Das wissentlichen Töten von Wirbeltieren darf nur durch Tierärzte erfolgen.

(Es folgen die Ausnahmen bei landwirtschaftlichen Nutztieren, Futtertieren und in Fällen, in denen eine rasche Tötung dem Tier weitere Qualen erspart)

 

Weiter:

 

STRAFBESTIMMUNGEN:

§ 38. (1) Wer

1. einem Tier Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zufügt oder

2. ein Tier entgegen § 6 tötet

 

begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Behörde mit einer Geldstrafe bis zu 7.500 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 15.000 Euro zu bestrafen.

 

(4) Es ist auch zu bestrafen, wer es duldet, daß eine seiner Aufsicht oder Erziehung unterstehende nicht deliktsfähige Person diesem Bundesgesetzt zuwiderhandelt, obwohl er die Tat hätte verhindern können.

 

(5) Der Versuch ist strafbar.

 

(Die Bestimmungen wurden aufgrund ihrer Länge im Original in leicht gekürzter Form angeführt)

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Aufgrund unserer Gesetze ist somit die Tötung gesunder, überzähliger oder unverkäuflicher Tiere bei Strafe verboten. Die Tötung eines Tieres darf demnach nur erfolgen, wenn das Tier stark oder unheilbar erkrankt und darunter übermäßig leidet, schwer verletzt ist oder einen sonst für das Tier unzumutbaren und qualvollen Zustand aufweist. Die Tötung muß auch vom Tierarzt in jedem einzelnen Fall gerechtfertigt sein. Tierärzte, welche Menschen einen Gefallen tun und gesunde Tiere einschläfern nur weil ihre Besitzer keine Zeit oder keinen Platz mehr für dieses Tier haben, begehen damit eine strafbare Handlung. Außerdem riskieren sie damit sogar ihr Ansehen und ihren Beruf zu verlieren.

 

Es darf also niemand außer dem Tierarzt ein Wirbeltier töten und auch hier nur unter besonderen Voraussetzungen. Immer wieder hört man von Geschichten, in denen ein Besitzer sein Haustier einfach selber erschießt oder von jemand anderem, zB einem Jäger, erschießen läßt. Dies ist natürlich in jedem Fall verboten und auch ein Jäger der dies ausübt hätte mit einer Strafe und mit dem Verlust von Ansehen und Jagdlizenz zu rechnen. Wir raten deshalb jedem, solche Fälle unbedingt bei der dafür zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen.

 

Für Jäger gilt in Österreich sogar: Kein Jäger darf im Umkreis von 1000 m in der Nähe eines Hauses ein Tier erschießen, auch keinen Hund oder eine Katze, die er im Wald antrifft. Er muß in jedem einzelnen Fall eindeutig beweisen, daß dieses Tier entweder schwer krank war, oder eines der im Wald lebenden Wildtiere gerissen hat. Ohne diesen ausreichenden Beweis begeht der Jäger eine Straftat wenn er einen herrenlosen Hund oder eine streunende Katze in seinem Jagdrevier einfach so erschießt.

 

Soviel dazu, daß in Österreich das Töten von gesunden Tieren ohne ausreichenden Grund für jeden bei Strafe verboten ist!

 

 

DAS GESETZ IN DER TÄGLICHEN PRAXIS:

 

Seit 1.1.2005 ist dieses Tierschutzgesetz bundesweit in Österreich gültig. Leider ist es den Menschen in unserem Land noch nicht sehr geläufig und die allermeisten wissen noch nicht einmal davon. Das ungerechtfertigte Töten von Tieren findet deshalb noch sehr häufig statt und gilt immer noch als Kavalierssache. Bauern erschlagen ihre jungen Kätzchen mit der Mistschaufel, Züchter töten ihre überschüssigen und unverkäuflichen Tiere, immer wieder werden überschüssige Hundewelpen erschossen, Kaninchen mit Steinen erschlagen oder ihre Körper auf Beton zerschmettert. Eltern überlassen die Obhut von Tieren leichtfertig ihren viel zu jungen Kindern und glauben sich damit der Verantwortung zu entziehen.

 

Warum geht das Töten weiter?

 

Es liegt nicht an einem viel zu schwachen Tierschutzgesetz, wiewohl die Kontrollen und das Einschreiten der Behörde leider meist sehr lasch und viel zu langsam erfolgt. Die Kontrollen obligen meist leider nur einer einzigen Person, dem Amtstierarzt, und wenn dieser nicht viel taugt dann nützt auch das beste Gesetz nichts. Das selbe gilt für den in Österreich per Tierschutzgesetz bestellten sogenannten Tierschutz-Ombudsmann. Der Hauptgrund, warum das Töten von Tieren ungehindert weitergeht, liegt jedoch an jedem einzelnen Mitmenschen und damit bei der österreichischen Bevölkerung selbst. Begeht jemand eine Straftat, müssen in jedem Fall ZEUGEN ihre Aussage tätigen. Nehmen wir an, jemand würde irgendwo bei einem parkenden Auto einen Schaden verursachen, die Scheibe einschlagen, den Lack zerkratzen oder durch einen Tritt einen Scheinwerfer beschädigen. Sofort wären jede Menge Zeugen dazu bereit diese Tat zu bestätigen. Und sollte der Täter Glück gehabt und ihn niemand dabei beobachtet haben, aber er kurz darauf im nächsten Wirtshaus leichtfertig am Stammtisch von seiner eben vollzogenen Tat erzählen und sich damit brüsten, würde es nicht sehr lange dauern bis ihn die Gerechtigkeit einholt und jemand ihn deswegen anzeigt.

 

Im Falle einer Tiertötung ist dies jedoch erstaunlicherweise völlig anders. Wenn jemand seine Haustiere erschlägt, erschießt oder sonst irgendwie zur Strecke bringt, will niemand etwas dagegen unternehmen. Aus irgendeinem unerklärlichen Grund haben die vorhandenen Zeugen in diesen Fällen meist Angst oder möchten mit dieser Sachen einfach nichts zu tun haben und auf gar keinen Fall damit in Verbindung gebracht werden. Und wenn der Tiermörder dann später sogar noch lautstark am Wirtshausstammtisch davon erzählt, wie er eben eine Katze, seinen eigenen Hund oder nur so zum Spaß eine Krähe erschossen hat, kommt ihm höchstens Gleichgültigkeit, in schlimmen Fällen sogar Bewunderung, und in so gut wie keinem Fall die begründetete Verachtung seiner Mitmenschen oder gar eine Anzeige durch die selben entgegen. Solange im Bewußtsein der Bevölkerung Sachen wie ein Auto, ein Zaun oder auch nur ein Verkehrsschild immer noch mehr Wert sind als das Leben eines Tieres und sich jeder Zeuge sofort davonstiehlt als hätte er nichts davon gehört oder gesehen, nur damit er wieder seine Ruhe hat, wird auch unser Tierschutzgesetzt nicht viel bewirken und unsere Behörde gegen jeden Tierquäler und Tiermörder machtlos sein.   

 

 

Punkt 2:

Einschläfern: „Lieber tot, als im Tierheim!“

 

Eine ebenfalls kuriose, aber trotzdem recht häufig getätigte Äußerung lautet:

 

„Bevor ich mein Tier an ein Heim oder an einen anderen Platz abgebe, lasse ich es lieber einschläfern!“

 

Wie Menschen in solchen Fällen zu der irrigen Annahme kommen, ihren Tieren damit Gutes zu tun indem sie diese einfach töten lassen, ist leider nur sehr schwer nachzuvollziehen. Vielleicht liegt es daran, daß sie glauben sie wären die einzigen Menschen auf der Welt die wüßten, wie man dieses Tier hält. Und sie gehen wohl auch kurioser Weise davon aus, daß ihr Haustier nur sie alleine als seinen Besitzer bzw. Partner akzeptiert und ansonsten lieber sterben möchte, wäre dies nicht mehr der Fall. Abgesehen davon, daß es eine Straftat darstellt, liegt dieser Aussage also eine absolut irrige und unlogische Meinung zugrunde. Solche Menschen sollten sich fragen, ob auch sie es für sich so haben möchten, daß sie im Falle einer Trennung von ihrem Partner von jemandem umgehend die Todesspritze erhalten und getötet werden möchten, anstatt eine neue Chance auf ein weiteres glückliches Leben mit einem neuen Partner zu erhalten.

 

Punkt 3:

Einschläfern: Der „sanfte Tod“ als Hilfe für ein Tier?

 

In der Regel spricht natürlich vieles dafür, daß man Tiere erlöst wenn diese unter starken Schmerzen leiden und keine Hoffnung mehr auf eine Genesung haben. Kein Tier sollte unter unerträglichen Qualen leiden, wenn es keine Aussicht mehr auf eine gesunde und glückliche Zukunft hat. Leider spielt in manchen Fällen das Einschätzungsvermögen vielen Tierhaltern einen Streich und diese neigen dann zu Überreaktionen. Jeden Fall von Alter und Krankheit betrachtet man dann sofort als einen Zustand der unvorstellbaren Qual und man möchte jedes Tier am liebsten sofort „erlösen“, ehe es „noch schlimmer“ werden könnte. Wir möchten an dieser Stelle unbedingt auf die Natur verweisen und auf die Tatsache, daß Sterben auch zum Leben gehört. Tiere haben nicht nur ein Recht zu leben, sie haben auch ein Recht ihren natürlichen Tod zu sterben. Man muß nicht jedes alte Tier sofort „erlösen“, sobald die ersten Verfallserscheinungen eintreten und das Alter seinen ersten Tribut fordert. Ein verantwortungsbewußter Umgang mit der Sterbehilfe für Tiere setzt voraus, daß man ihn nur in dringenden Fällen zur Vermeidung allzugroßer Qualen einsetzt. Auch wenn eine Katze schon 20 Jahre alt ist, ihre Augen bereits an Kraft verlieren und ihr Körper stark an Gewicht eingebüßt hat, man muß sie deshalb noch lange nicht töten lassen um den Vorgang zu beschleunigen. In den meisten Fällen sterben alte Tiere ihren friedlichen Tod ganz von selbst. Sie werden sich irgendwann ein letztes Mal auf ihren Lieblingsplatz zum Schlafen hinlegen und nicht mehr erwachen - man muß dann nur noch etwas Geduld für sie aufbringen und sie einfach in Ruhe lassen. Und auch im Falle von Krankheiten gilt: nicht jede Krankheit oder Verletzung sollte man sofort als Vorwand zur Gewährung eines schnellen Todes für ein Tier gebrauchen. Ein gewisses Maß an erträglichen Schmerzen müssen auch Tiere in ihrem Leben erleiden, genauso wie alle Lebewesen dies müssen und niemand davon ausgenommen ist, weil unsere Welt und unsere Körper so beschaffen sind. In jedem einzelnen Fall sollte man deshalb unbedingt zuerst die ausführlich Einschätzung eines gewissenhaften Tierarztes einholen. Dieser kann am besten nachvollziehen, wie stark die Schmerzen für das Tier und in welchem Verhältnis hierzu seine Heilungschancen und Aussichten für die Zukunft stehen.    

 

 

 

Selbst Verantwortung übernehmen!

 

Jeder von uns wird irgendwann die Blüte seines Lebens hinter sich lassen und auch Krankheit und Leid ertragen müssen. Wir sollten uns fragen, ob auch wir dann so behandelt werden wollen, daß unsere Liebsten sich bei Problemen im Alter von uns abwenden, uns in ein Heim stecken oder gar unseren Tod herbeisehnen. Wer seinen Tiere wirklich liebt, akzeptiert auch ihr Alter und ihre Probleme die damit kommen. Immer nur das Beste von allem für sich herauszupicken und bei den geringsten Problemen jede Verantwortung sofort auf andere zu übertragen, sein Haustier abzuschieben oder gar zum Tode zu verurteilen hat auf gar keinen Fall mit Liebe zu tun, auch wenn man dann noch so bemüht ist sein Handeln vor anderen „logisch“ und rational erscheinen zu lassen. Dies gilt in vielen Fällen, in denen Menschen ihre Tiere umgehend loswerden möchten, wie zB beim ersten Auftreten von Allergien (LINK) oder bei Zuwachs durch ein Neugeborenes in der eigenen Familie (LINK). In jedem dieser Fälle wäre es durchaus ausreichend nur einen Funken an Geduld und Vertrauen in seine Haustiere zu investieren, anstatt völlig übertrieben sofort die radikalste Lösung anzustreben und sein Haustier, welches einem stets vertraute, einfach im Stich zu lassen!

 

 

HAUS DER TIERE, April 2014