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Neues Tierschutzgesetz ab 01. April 2016:

KASTRATIONSPFLICHT gilt jetzt auch für Bauernkatzen!

 

JUSTIZ: KASTRATIONSPFLICHT auch für Bauernkatzen!

 

Lange war es überfällig, nun wurde es endlich geändert: mit 1. April 2016 tritt ein neues Tierschutzgesetz in Kraft, welches eine Kastrationspflicht für ALLE KATZEN mit Zugang zum Freien vorsieht! Im alten Gesetz aus dem Jahre 2005 waren noch “Katzen in bäuerlicher Haltung“ ausgenommen, was für viele Kontroversen sorgte.

 

 

BEDEUTUNG FÜR KATZEN IN ÖSTERREICH:

 

Die besagte Änderung ist für den Tierschutz eine der besten Nachrichten seit langem, es wird dadurch eine der größten Lücken im österreichischen Tierschutzgesetz behoben. Früher waren Helfer fast machtlos gegen die Willkür mancher Bauern, welche ihre Katzen jährlich Junge austragen ließen und sie dann durch tierquälerische Methoden wie Erschlagen oder Ertränken dezimierten, wobei solche Tötungen auch vorher schon verboten waren.

 

Um dem Katzenleid ein Ende zu bereiten und damit diese Gesetztesänderung auch wirklich etwas bewirkt, ist nun auch die Mithilfe der Bevölkerung gefragt. Keiner sollte bei solchen Fällen länger wegschauen und es hartnäckigen Tierquälern länger gestatten, frischgeborene Katzenbabies oder erst wenige Monate junge Kätzchen zu töten, weil er sich dadurch ein paar Euro für die Kastration sparen möchte.

 

 

IN ÖSTERREICH GELTEN FÜR SOLCHE FÄLLE DIESE GESETZE:

 

    * alle freilaufenden Katzen müssen kastriert werden. Der Besitzer hat dafür zu sorgen, kommt er dem nicht nach, gibt es Strafen bis zu  3.750     Euro.

 

  * das Töten überschüssiger Tiere ist in Österreich verboten!

     Wer seine Tiere durch Erschlagen („Schmatzen), Ertränken, Köpfen usw. dezimiert, ist ein Verbrecher!

        Die Geldstrafen reichen bis 7.500   Euro, im Wiederholungsfall sogar bis 15.000 Euro. Die Höchststrafe für Tierquälerei wurde ab 2016 auf 2 Jahre Haft ausgedehnt (vorher war es nur ein Jahr). Ebenfalls geändert wurden diese Gesetze dahingehend, daß sich ab 2016 nun die Staatsanwaltschaft und die Landesgerichte mit einer Gesetzesübertretung befassen, welche wesentlich strenger vorgehen als die bisher dafür verantwortlichen Bezirksgerichte mit ihren Bezirksanwälten.

 

    * Seit 2016 machen sich auch diejenigen strafbar, welche von sochen Ver-stößen zwar wissen, aber nichts dagegen unternehmen. Sie werden wie Mittäter behandelt und müssen auch mit einer saftigen Strafe rechnen.

 

      * Auch der Versuch gegen das Gesetz der Tötung oder Tierquälerei

          ist strafbar!

 

Für die Vollstreckung der Tierschutzgesetze verantwortlich sind die jeweiligen BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFTEN!

 

Meldungen bei Verstößen gegen ein Gesetz müssen

ebenfalls dort (Abt. Tierschutz) eingebracht werden!

 

 

 

Aus der täglichen Praxis rund um Österreichs Bauernkatzen:

 

Durch diese Neuerung sollten die brutalen Sitten, welche leider immer noch auf vielen Höfen in Österreich herrschen, endgültig der Vergangenheit angehören. Im März 2016 wurde über diese weitreichende Änderung bereits sehr intensiv in den Medien berichtet (TV, Radio, Internet, ORF-Teletext).

 

Jeder Bürger kann ab 1. April 2016 solche Fälle auf der für das Gebiet zuständigen BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT (Abteilung Tierschutz) melden, welche sich dann mit dem Halter der Katzen in Verbindung setzt und dafür sorgt, daß der Kreislauf den diese armen Katzen Jahr für Jahr durchmachen müssen, endlich unterbrochen wird!

 

Während unserer langjährigen Tierschutzarbeit haben wir bisher in den vergangenen zwei Jahrzehnten schon unzählige Meldungen solcher Fälle erhalten. Dem interessierten Leser möchten wir deshalb an dieser Stelle gerne ein paar Beispiele anführen, was sich in der Praxis auf vielen österreichischen Höfen immer noch zuträgt und welche Probleme sich rund um Meldungen solche Fälle aus der jeweiligen Sicht der Beteiligten ergeben.

 

FALL 1 (tatsächliche Begebenheit vom März 2015)

Eine aufmerksame Frau, welche sich in ihrer Freizeit für Katzen einsetzt, geht zu einem Bauern und klärt ihn darüber auf, daß er seine Katzen kastrieren lassen muß, weil seine Katzen sonst Jahr für Jahr wieder Junge bekommen. Die Antwort des Bauern lautete: „Nimm sie von mir aus mit und bringe sie mir kastriert wieder zurück. Aber kosten darf es mich auf keinen Fall etwas!“ Dann kommt der Altbauer dahergeeilt, fragt sofort was da los ist und überstimmt dann seinen Sohn entschieden mit den Worten: „Nein, die Katzen bleiben da! Das geht euch nichts an, ich mache das so wie immer schon (Anm.: gemeint ist umbringen). Meine Katzen werden auf keinen Fall kastriert! Und jetzt runter von meinem Grundstück, sonst zeige ich euch an!“

 

ERKLÄRUNG UND MÖGLICHE LÖSUNG: Bisher war es meist so, daß die Helfer in solchen Fällen aufgaben. Viele Helfer haben uns davon berichtet, daß auch die Tierschutzvereine der Bundesländer hier meist nichts mehr unternommen haben. Wir empfehlen jedoch solches Verhalten und Aussagen wie in dem geschilderten Fall umgehend der Bezirkshauptmannschaft zu melden. Laut Gesetz MUSS der Besitzer nämlich seine Katzen kastrieren lassen und natürlich auch finanziell dafür aufkommen! Er darf das nicht selbst entscheiden, einfach ablehnen und seine Tiere stattdessen töten. Die Drohungen, daß man selbst angezeigt wird wen man nicht sofort verschwindet braucht man nicht zu beachten, man will ja gerade ein Verbrechen verhindern und das ist sogar Pflicht! Verstößt jemand gegen die Kastrationspflicht, kann man schon vorhandene Kätzchen auf jeden Fall noch vermitteln, danach muß aber schnell eine Kastration erfolgen. Eine Strafe würde dann in so einem Fall bestimmt ausgesetzt. Tötet ein Bauer jedoch die Jungen seiner Katze selber, macht er sich erst recht strafbar und muß mit sehr viel höheren Strafen rechnen!

 

FALL 2 (tatsächliche Begebenheit vom Herbst 2015)

Eine Frau schildert uns ihr Problem: „Ich bin mit der Bäurin eines Hofes gut befreundet und möchte sie deshalb nicht anzeigen, ich verrate euch deshalb keine Namen, nur soviel: Ihr Mann läßt die Katzen des Hofes nicht kastrieren und tötet die Jungen jedes Jahr von Hand. Die Bäurin würde die Katzen gerne kastrieren lassen, doch ihr Mann besteht darauf das nicht zu tun. Ich habe dem Bauern angeboten, daß ich für die Kastration bezahle und es ihm keinen Cent kosten wird, doch auch das hat er abgelehnt. Er besteht ganz fest darauf, seine Katzen weiterhin Welpen gebären zu lassen. Er begründet dies damit, daß er dies schon sein ganzes Leben lang so gemacht hat und er sich das Töten dieser Tiere von niemandem verbieten läßt.”

 

ERKLÄRUNG UND MÖGLICHE LÖSUNG: Sicherlich für jeden normalen Menschen unverständlich, aber trotzdem eine der häufigsten Reaktionen auf beiden Seiten der Beteiligten. Da durch die Anonymität eine Pattsituation entsteht, stellt das Haus der Tiere jedem kostenlos Infoblätter zur Verfügung, welche man solchen Tierhaltern übergeben kann. Darin werden die Gesetze und die vorgesehenen Strafen genau geschildert, es wird für eine friedliche Lösung im Sinne beider Seiten plädiert. Man kann so dem Bauern eine letzte Chance geben ohne ihn zu melden, indem man ihn darüber aufklärt, daß seine Meinung nicht mehr zeitgemäß ist und sogar ein Verbrechen darstellt. Außerdem sollte die Höhe der möglichen Strafen ebenfalls abschrecken, vergleicht man nämlich die Kosten einer Kastration damit, so spricht nichts dafür ein so hohes Risiko einzugehen. Sollte jemand trotzdem in seiner Meinung nicht einlenken und weiterhin auf tierquälerische Weise gegen die österreichischen Gesetze verstoßen, ist es die Pflicht jedes gewissenhaften Bürgers solche Fälle umgehend zu melden, sonst macht man sich durch seine Untätigkeit genauso mit strafbar. Dem Uneinsichtigen hat man dann genügend Chancen gegeben sein Verhalten einzustellen, die Schuld bei einer Meldung bei der Bezirkshauptmannschaft muß er dann schon bei sich selber suchen. Keine Freundschaft sollte so viel wert sein, daß man es duldet wenn jemand rücksichtslos andere Lebewesen erschlägt und sich uneinsichtig gegen die Gesetze einer ganzen Gesellschaft verhält.  

 

FALL 3 (tatsächliche Begebenheit vom Sommer 2015)

Ein kleiner Junge schildert einer Helferin die Situation auf dem Hof seiner Großeltern: „Meine Oma macht das jedes Jahr so, daß sie die Jungen unserer Katze einfach ins Klo wirft und heißes Wasser draufschüttet bis sie tot sind. Das ist gratis, denn fürs Kastrieren möchte sie kein Geld ausgeben.“ Die Helferin kommt anschließend zu uns und erzählt uns davon, hat aber ganz vergessen den Namen oder die Adresse des Tierhalters bzw des kleinen Jungen zu notieren. Alles was bleibt ist eine sich endlos wiederholende Geschichte, welche sich auch weiterhin zutragen wird.

 

ERKLÄRUNG UND MÖGLICHE LÖSUNG: Viele Menschen handeln leider so ungeschickt und helfen dadurch den Tätern, welche so auch weiterhin ungestört ihren Greueltaten nachgehen können. Solche grausamen Fälle gehören unbedingt zur Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft gebracht und man sollte achtsam genug sein, hier sofort nachzufragen WER so handelt und WO dies geschieht, damit man es in Zukunft verhindern kann. Was bringt das Weitererzählen solcher Geschichten, wenn man nicht gewillt ist dagegen etwas zu unternehmen? In Fällen schwerer Tierquälerei beträgt die gesetzliche Mindeststrafe 2.000 Euro,  im oben genannten Fall wird sie aber wahrscheinlich empfindlich höher ausfallen, sollte jemand diese Methoden bezeugen können. Kann man es nicht bezeugen, ist in jedem Fall schon der angedrohte Versuch strafbar und sollte trotzdem auf der Bezirkshauptmannschaft gemeldet werden. Sollte Gefahr in Verzug sein, werden Beamte der Behörde unverzüglich einschreiten und dem Tierhalter einen Besuch abstatten. Jeder der sich nur mit dem Erzählen solcher Geschichten begnügt oder die Täter sogar kennt und trotzdem schweigt, kann sich auch als Mittäter betrachten, denn Tatenlosigkeit kann genauso grausam wie ein Verbrechen sein!

 

 

DOWNLOAD INFO-BLATT

für österreichische Bauernhöfe

(auf Wunsch schicken wir es euch auch gerne per E-Mail oder per Post zu:

Anfragen bitte unter: info@hausdertiere.at)

Mißverständnis der Verallgemeinerung: Warum immer „Bauern“ und „Bauernkatzen“?

 

In unserem Bericht kommen häufig diese Bezeichnungen vor, genauso wie im österreichischen Gesetz vorher von „Katzen in bäuerlicher Haltung“ die Rede war. Um allen Mißverständnissen vorzubeugen, bitten wir folgendes zu verstehen:

 

Das oben geschilderte Problem betrifft die Katzen auf den österreichischen Bauernhöfen. Es ist unvermeidlich das Problem zu schildern und dem Sachverhalt gerecht zu werden, ohne diese Worte zu benutzen. Der Berufstand des Bauern bringt es mit sich, daß auf den Höfen Katzen gehalten werden, um für ein Gleichgewicht bei der Population von Mäusen zu sorgen. So etwas betrifft nun einmal nur Bauernhöfe und kaum die Besitzer oder Mieter normaler Häuser oder sogar von Wohnungen. Das Team vom Haus der Tiere hat überhaupt keine Vorurteile gegen Bauern! Wir sind mit vielen von ihnen sogar bestens befreundet und haben den größten Respekt vor ihrer Arbeit und ihrem Berufsstand. Leider müssen wir jedoch zugleich auch zugeben, daß diese Meldungen keine Einzelfälle sind und in den letzten 20 Jahren in jeder Geschichte ein uneinsichtiger Bauer die Hauptrolle spielte, so leid uns das für alle anständigen Bauern auch tut.

 

Bitte bedenkt lieber folgendes:

Anstatt sich darüber aufzuregen, daß wir über solche Tatsachen berichten, sollten diejenigen Bauern die nicht so handeln sich auch keinesfalls davon angesprochen fühlen, sondern sich vielmehr darüber empören, daß manche ihrer Kollegen zu solchen Handlungen fähig sind, sich der Zeit und den Gesetzen nicht anpassen wollen und weiterhin hartnäckig darauf bestehen ihre Tiere zu töten, auch wenn es längst durch den Staat verboten worden ist.

 

WICHTIG:

Bauern, welche gegen die österreichischen Gesetze verstoßen, schaden nicht nur den Tieren und sich selbst, sie schaden auch dem Ruf aller anderen Bauern, welche ihre Tiere anständig behandeln und mit einem guten Beispiel vorangehen!

 

Haus der Tiere - Tierschutzverein 2016